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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese AGB gelten für die von uns, Dennis Moser Personal Trainer & Physiotherapeut, Inh.: Dennis Moser, Traubenstraße 7, 68199 Mannheim (im Folgenden auch "der Anbieter"), angebotenen Dienstleistungs-Produkte nach Maßgabe des zwischen uns und dem Klienten geschlossenen Vertrages.

 

2.  Leistungsgegenstand
2.1 Dennis Moser Personal Trainer & Physiotherapeut verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
2.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
2.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

 

3. Training
3.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

3.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Anamnesegespräch durch Dennis Moser Personal Trainer & Physiotherapeut möglich.

 

4. Sonstige Leistungen
4.1 Dennis Moser Personal Trainer & Physiotherapeut steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. zwischen 8.00 und 21.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Dennis Moser Personal Trainer & Physiotherapeut.

 

5. Haftung
5.1 Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet.
5.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

5.3 Der sogenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

5.4 Für selbstverschuldete Unfälle des Klienten wird nicht gehaftet. 

5.5 Der Anbieter haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistungen hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages erfolgten Zwecks.

5.6 Nimmt der Klient die Leistung von Kooperationspartnern oder anderen von dem Anbieter vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Wären und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

5.7 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von dem Anbieter um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

 

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Abrechnung der gebuchten Trainingseinheiten eines Monats sind nach Rechnungseingang, innerhalb von 14 Tagen auf das vom Personal-Trainer angegebene Konto zu entrichten.
6.2 Der Klient erhält vom Anbieter eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
6.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Der Anbieter behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 

7 Sonstige Kosten
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz- mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.Ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
7.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
7.4 Kauft der Anbieter im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum des Anbieters.

 

8. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
8.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

 

9. Ersatzansprüche
9.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Anbieter können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

10. Datenschutz
10.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von dem Anbieter gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

11 Geheimhaltung
11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Anbieters Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11.2 Der Anbieter hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

12. Sonstige Vereinbarungen
12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
12.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
13.3 Als Gerichtsstand wird die Stadt Mannheim vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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